Nach der EU-Gebäuderichtlinie (Richtlinie 2002/91/EG) und deren Umsetzung im
Energieeinsparungsgesetz 2005 sowie in der Energieeinsparverordnung 2007
müssen ab Juli 2008 auch für Altbauten bei Neuvermietung und Verkauf
Energieausweise vorgelegt werden.
Für ältere Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten muss ein Ausweis nach Bedarf, also auf der
Basis von Berechnungen ausgestellt werden. Für größere Wohngebäude darf wahlweise ein
verbrauchsbezogener oder bedarfsbezogener Ausweis ausgestellt werden.
Preise für Energieausweise werden auf Anfrage mitgeteilt.