Beratungskosten, Förderung

Beratungskosten

Die Beratungskosten sind nach Aufwand anhand der Wohneinheiten und der Kubatur des Gebäudes gestaffelt. Sie liegen in der Regel beim zweifachen der maximalen Förderung.



Die maximalen Fördersätze (Stand 2018) sind in der folgenden Tabelle ersichtlich.


Anzahl Wohneinheiten maximale Förderung
Ein-/Zweifamilienhaus
  800 €
mehr als zwei Wohneinheiten
  1100 €