Die Beratungskosten sind nach Aufwand anhand der Wohneinheiten und der Kubatur des Gebäudes gestaffelt. Sie liegen in der Regel beim zweifachen der maximalen Förderung.
Die maximalen Fördersätze (Stand 2018) sind in der folgenden Tabelle ersichtlich.
Anzahl Wohneinheiten | maximale Förderung |
---|---|
Ein-/Zweifamilienhaus | 800 € |
mehr als zwei Wohneinheiten | 1100 € |